Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimaschutzklage

Am 29.04.2021 gab es ein historisches und zukunftsweisendes Urteil am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will einen Plan für Generationen ab 2030. Für deren Zukunft. Damit kommende Generationen nicht die Belastung (Klimawandel und eventuelle strengere Klimaschutzmaßnahmen) der heutigen Generation tragen müssen. Klimaneutralität soll effektiver und schneller gelingen. Eine Anpassung des Gesetzes bis 2022 wird gefordert.

01.05.21 –

Am 29.04.2021 gab es ein historisches und zukunftsweisendes Urteil am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.
Worum geht es? Warum ist es so bedeutend?

Vor ca. einem Jahr hatten verschiedene Organisationen, wie Greenpeace, BUND, Deutsche Umwelthilfe, Protect the Planet und engagierte Menschen, wie die Fridays for Future Aktivistin Luisa Neubauer, Jugendliche von der Insel Pellworm oder sogar Bangladesch und Nepal, wo durch das Urteil auch internationale Auswirkungen hat, Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihnen ging das Klimaschutzgesetzt, das 2019 nur unter zähem Ringen beschlossen wurde nicht weit genug. Die Klimaziele können so nicht erreicht werden.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) legt die nationalen Klimaschutzziele bis 2030 fest sowie deren Einhaltung und die der europäischen Zielvorgaben (Pariser Klimaschutzabkommen) zur Emissionsreduzierung auf dem Weg zur Klimaneutralität. So sollen beispielsweise die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 55% reduziert werden.

Die Klage wurde für die "realen Personen", nicht für die Organisationen, zugelassen. Und nach langem Warten wurde jetzt, für viele unerwartet, ein Urteil gefällt.

"Das Gericht stellte fest, dass sich aus dem Grundgesetz – vor allem aus dem Staatsziel Umweltschutz in Artikel 20a – auch eine Pflicht zum Klimaschutz ergibt. Der Staat dürfe der Erderwärmung nicht einfach zusehen und auf Anpassungsmaßnahmen wie Deichbauten vertrauen. Ziel müsse vielmehr die Klimaneutralität Deutschlands sein." (https://taz.de/Urteil-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553/)

Das Bundesverfassungsgericht  will einen Plan für Generationen ab 2030. Für deren Zukunft. Damit kommende Generationen nicht die Belastung (Klimawandel und eventuelle strengere Klimaschutzmaßnahmen) der heutigen Generation tragen müssen. Klimaneutralität soll effektiver und schneller gelingen. Eine Anpassung des Gesetzes bis 2022 wird gefordert.

Die 1,5 Grad (Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zur Reduzierung der globalen Erwärmung)) bekommen mehr Gewicht. Klagen für mehr Klimaschutz, das Recht auf eine Zukunft, für das junge Menschen bereits seit 2018 weltweit auf die Straße gehen, werden möglich. Nicht nur deutschland-, sondern weltweit. Die Grundlage hierfür wurde durch das Urteil der Bundesverfassungsgerichtes geschaffen.

Die Regierung wird gesetzlich dazu verpflichtet endlich Verantwortung übernehmen und deutlich nachzubessern, um die Klimaziele zu erreichen. Ein "WEITER SO" wird somit unmöglich gemacht. Dank des Engagements der genannten Organisationen und Aktivist*innen.

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2021 | Demokratie | Klimaschutz

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